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AAO

AAO = Alarm- und Ausrückordnung

Eine Alarm- und Ausrückeordnung legt Alarmierungsgrundsätze für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben fest und stellt so die Gefahrenabwehr sicher.

Handhabung:
Alarmstichworte – Beispielsweise „Brand“ – zeigen die Art des Alarmes an. Meist werden sie durch einzelne Buchstaben abgekürzt und durch Alarmstufen genauer definiert. Je höher die Ziffer ist, desto größer ist der Umfang des Ereignisses zu welchem alarmiert wird. Worte geben zusätzliche Informationen zur Art des Alarmes – „Person“ etwa zeigt an, dass bei dem Einsatz eine Menschenrettung durchzuführen ist.

Im Rechner der Leitstelle ist für jede mögliche Kombination von Alarmstichwort und Alarmstufe eine Alarmreaktion hinterlegt. Sie legt fest welche Mannschaft und welches Gerät von welcher Hilfsorganisation alarmiert werden soll.

Die letzte Entscheidung darüber was alarmiert wird liegt in der Hand des Leitstellendisponenten. Ob die alarmierten Kräfte nur mit dem angeforderten Gerät ausrücken oder noch weitere Fahrzeuge mitführen liegt im Ermessen des Einsatzleiters, der dies für eine bessere und schnellere Hilfeleistung für notwendig hält. Er hat der Leitstelle darüber umgehend Meldung zu erstatten.

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