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Abkühlung

(Feststoffe, Brennstoff, Mindestverbrennungstemperatur)

Brände glutbildender fester Stoffe werden in der Praxis überwiegend durch Abkühlen gelöscht. Durch die Abkühlung des Brennstoffs wird zum einen die Mindestverbrennungstemperatur des Glutbrandes unterschritten und zum anderen die thermische Zersetzung (Pyrolyse) des Brennstoffs unterbunden, so dass sich keine brennbaren Gase mehr bilden können.

Als kühlendes Löschmittel kommt bei der Feuerwehr praktisch nur Wasser, teilweise mit Netzmittelzusatz oder als Bestandteil von Schwerschaum, zur Anwendung. Wasser hat aufgrund seiner Molekülstruktur eine besonders hohe Wärmekapazität, d. h. die Eigenschaft, bis zu seiner vollständigen Verdampfung eine besonders große Wärmemenge aufzunehmen.

Merkblatt "Brennen und Löschen"

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