Staatswappen
Headerimage

Ampelregelung

(Atemschutz, Atemschutzeinsatz)

Die Ampelregelung hilft bei der Beurteilung der Brandraumsituation und bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen. Die Regelung muss deshalb Einheitsführer und vorgehendem Trupp bekannt sein.
Fall Grün:
Ergibt die Erkundung, dass keine direkte Gefahr einer schnellen Brandausbreitung besteht, geht der Trupp zur direkten Brandbekämpfung vor. Hierbei wird der Brandherd gesucht und gezielt bekämpft. Dabei wird das Löschwasser unter Berücksichtigung der Wurfweite im Sprühstrahl aufgebracht. Nach einem kurzen Aufbringen wird das Strahlrohr wieder geschlossen und der Löscherfolg kontrolliert.
Fall Gelb:
Stellt der eingesetzte Trupp den „Fall Gelb“ fest, meldet er dies sofort dem Einheitsführer.
Es wird nach Sicherheitstests, Prüfungen der Gegebenheiten und Planung der Maßnahmen entsprechend gehandelt.
Fall Rot:
Stellt der eingesetzte Trupp den „Fall Rot“ fest, meldet er dies sofort dem Einheitsführer.
Es wird nach Sicherheitstests, Prüfungen der Gegebenheiten und Planung der Maßnahmen entsprechend gehandelt.
Zugang zum Raum erst, wenn sich die Situation mindestens im gelben Bereich befindet!

Für nähere Erläuterungen entsprechende Ausbildungsunterlagen hernehmen und Ausbilder, bzw. Gruppenleiter/Kollegen fragen.

Quelle: Teilnehmerunterlage "Lehrgang Atemschutzgeräteträger"

Ampelregel in DIN A 2

Die Ampelregelung im Einsatz mit Wärmebildkamera

zurück zur Auswahl
Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unseren regel­mäßigen Infos und Updates!Jetzt anmelden!Jetzt anmelden!