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Anschlag, Terrorismus und Gewalt

(Terrorismus, Gewalt, Terror, Gift)

In vielen Regionen der Erde kam es in den letzten Jahren zu terroristischen Anschlägen – so auch in Europa. Seit 2003 kam es weltweit zu einem Anstieg des transnationalen Terrorismus. Obwohl die Motive der Akteure und Organisationen unterschiedlich sein können, ähnelt sich ihre Vorgehensweise wie unter a „Terrorismus – Motivation und Mittel“ beschrieben. Besonders seit 2015 kam es zu einer vermehrten Anzahl von Anschlägen in Europa, mit einer Vielzahl von Opfern; auch in Deutschland. Viele dieser Anschläge und Attacken hat der sogenannte Islamische Staat für sich reklamiert. Exemplarisch genannt seien hier die Mehrfachanschläge von Paris im November 2015, die beiden Anschläge in Brüssel im März 2016, im Juli 2016 in Nizza sowie am 19. Dezember 2016 in Berlin. Zu weiteren islamistisch motivierten Taten kam es in 2016 in Essen, Ansbach und Würzburg.


a) Terrorismus – Motivation und Mittel
Unter Terrorismus versteht man kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Sachen (wie Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) die dazu dienen, ein politisches, religiöses und / oder ideologisches Ziel zu erreichen. Es handelt sich dabei im erweiterten Sinn um eine kriminelle Kommunikationsstrategie, deren Ziel das Besetzen des Denkens der Bevölkerung ist. Terroristen nutzen die Verbreitung von Angst und Schrecken um ein Umdenken in der Gesellschaft zu erzwingen. Dazu begehen sie Straftaten, die sich gegen das Leben richten, wobei sogenannte weiche – also nicht besonders geschützte – Ziele in den Fokus von Anschlägen geraten sind. Dabei können sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen, Kritische Infrastrukturen (KRITIS), aber auch Einzelpersonen und Menschenmengen denkbare Ziele darstellen.
Die Tatmittel variieren dabei stark nach dem Prinzip der Verfügbarkeit, weswegen prinzipiell vom Einsatz scharfer / spitzer Gegenstände über Kraftfahrzeuge bis hin zu Kriegswaffen ausgegangen werden kann. Zum Einsatz kommen auch vielfach unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) oder international IED (Improvised Explosive Device) mit sogenannten „Selbstlaboraten“, also selbst erzeugten explosiven oder brennbaren Stoffen, die in geeignete Behältnisse – oft mit zusätzlichen splitternden Gegenständen wie Nägeln und Stahlkugeln – gefüllt werden.
In letzter Zeit ist zu beobachten, dass die Bevölkerung vermehrt direktes Ziel von Anschlägen geworden ist, bei denen eine möglichst große Anzahl von Opfern angestrebt wurde – egal, ob es sich dabei um Vertreter des Staates oder um die Zivilbevölkerung handelt.
Die Taktik der Täter kann dabei – abhängig von den individuellen Ressourcen – variieren. So kann es zeitlich versetzt zu einem Zweitanschlag (Second Hit), zu miteinander in Verbindung stehenden Anschlägen an verschiedenen Orten, mit dem Ziel die Gefahrenabwehr zu überlasten (Multiple Hit) oder zu Anschlägen unter Verwendung verschiedener Tatmittel (Combined Hit) kommen.


b) Spezifische Gefahren bei Anschlagsszenarien
Die Gefahren an der Einsatzstelle beeinflussen das taktische Vorgehen in der Gefahrenabwehr. Sie liegen stets im Fokus aller Erkundungen, Planungen und befohlenen Maßnahmen sowie der nachfolgenden Kontrolle. Der Eigenschutz hat hier höchste Priorität. Gerade weil sich Einsatzkräfte durch ihre berufliche und / oder ehrenamtliche Tätigkeit an jeder Einsatzstelle Gefahren aussetzen, sind das Erkennen und Beurteilen von Gefahren von elementarer Bedeutung. Die bekannte Gefahrenmatrix AAAACEEEE als Bewertungsschema reicht dazu in der bisherigen Tiefe nicht aus. Die Gefahr eines Anschlages in ihren möglichen Ausprägungen und vor allem auch die bewusst in Kauf genommene Schädigung von Einsatzkräften werden dabei nicht erfasst. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der einsatztaktischen Vorgehensweise der ersteintreffenden Einsatzkräfte im Zusammenwirken von Gefahrenabwehr und Polizei zu. Im Einzelnen bezieht sich diese sowohl auf den Informationsaustausch, die Lagebeurteilung / Gefahreneinschätzung, den Einsatzaufbau sowie die Ordnung des Raumes und ist sowohl in der Vorbereitung, im Einsatz und in der Nachbereitung der Einsätze zu beachten. Zur Bewältigung von Einsatzlagen vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge ist eine ereignisbezogene Einsatzplanung unter Berücksichtigung der Gefährdungspotenziale der jeweiligen Gebietskörperschaft (z. B. Landkreis oder Gemeinde) erforderlich. Die Planungen müssen auf den vorgeplanten Strukturen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr innerhalb der Gebietskörperschaften aufbauen und diese integrieren (z. B. MANV-Konzepte, Führungsstrukturen). Es ist erforderlich, dass Führungskräfte intensiv in den Plänen und Verfahrensweisen zur Abarbeitung einer solchen besonderen Einsatzlage geschult werden.
Hierzu sollten die zuständige Führungskraft der Gefahrenabwehr bereits im Vorfeld die Einsatztaktik mit der zuständigen Polizei abstimmen und üben. Dabei muss besonderer Wert auf eine frühzeitige Sicherstellung des gegenseitigen aktiven Informationsaustausches zur Lage und deren Gefahrenschwerpunkte gelegt werden. Ziel soll sein, dass durch die Maßnahmen der Polizei (z. B. umfangreiche Straßensperrungen) die Einsatzmöglichkeiten der Gefahrenabwehr nicht übermäßig beeinträchtigt werden und die Einsatzkräfte sich nicht unnötig gefährden. Zur Vermeidung unterschiedlicher Informationsstände sollten frühzeitig Verbindungspersonen auf allen Ebenen zwischen Polizei und Gefahrenabwehr eingesetzt werden.


Quelle:  Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, HEIKAT (2018), S. 5-7

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