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Atemschutzeinsatz-Grundsätze-Explosionsgefahr

(Atemschutzeinsatz, Atemschutzausrüstung, Atemschutz, Atemschutzträger, Atemschutzeinsatz-Grundsätze, Atemschutzeinsatz-Anforderungen, Besondere-Brandphänomene)

Besteht Explosionsgefahr, so muss der vorgehender Trupp auch auf explosionsgefährdete Bereiche und Explosionsschutz (Ex-Schutz) achten.

  • Vorkommen
    • Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche in denen aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Solche Atmosphären können im Hilfeleistungseinsatz, aber auch bei Bränden auftreten. Beispiele: Einsatz als Atemschutzgeräteträger bei gemeldeter Erdgasausströmung in Wohnhaus / Verkehrsunfall, Kraftfahrzeug mit Flüssiggasantrieb beteiligt / Brand in einer Schreinerei (Gefahr einer Staubexplosion).
  • Erkennen
    • Explosionsgefährdete Bereiche können mit einem entsprechenden Warnzeichen gekennzeichnet sein.
    • Bei Bedarf Nachweisgeräte benutzen (Ex-Messung bei Gasen und Dämpfen).
  • Schutzmaßnahmen (Beispiele)
    • Zündquellen vermeiden (z. B. funkenfreies Werkzeug einsetzen, keine Schalter betätigen).
    • Nur ex-geschützte elektrische Betriebsmittel einsetzen (z. B. zugelassene Handleuchten, Funkgeräte mit ATEX-Kennzeichnung).
    • Mobiltelefon und Feuerzeug bleiben im Löschfahrzeug.
    • Aufwirbeln von Staub vermeiden.
    • Im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Einheitsführer! Auch dazu kein Funkgerät benutzen, wenn es nicht ex-geschützt ist.
  • Weitere Hinweise
    • Das Öffnen von Türen und Klappen an Maschinen zum „Innenangriff” in der Maschine kann lebensgefährlich sein (Luftzufuhr, Staubaustritt aus der Maschine in den Raum mit anschließender explosiver Durchzündung).
    • Keinesfalls nicht explosionsgeschützte Staubsauger einsetzen, um eine gefährliche Ansammlung von Staub zu entfernen!

Merkblatt "Atemschutzgeräteträger"

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