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Atemschutzeinsatz-Grundsätze

(Atemschutzeinsatz, Atemschutzausrüstung, Atemschutz, Atemschutzträger, Atemschutzeinsatz-Anforderungen, Atemschutzeinsatz-Grundsätze-Explosionsgefahr, Besondere-Brandphänomene)

Im Innenangriff ist der vorgehende Trupp besonderen Gefahren ausgesetzt, beispielsweise

  • Stolper-, Sturz- oder Verletzungsgefahren durch schlechte Sicht (Rauch),
  • Verletzungsgefahren durch eine mögliche schnelle Brandausbreitung (Rauchdurchzündung, Raumdurchzündung bzw. Rauchexplosion).

Um die Gefahren auf ein Minimum zu reduzieren, gleichzeitig aber auch ein zügiges und effektives Vorgehen zu gewährleisten, sind folgende Einsatzgrundsätze zu beachten:

  • Der Atemschutztrupp bleibt im Einsatz stets zusammen!
    • Beim Einsteigen in Schächte, Behälter, Kanäle darf in Ausnahmefällen ein einzelner Atemschutzgeräteträger vorgehen. Dabei ist zu beachten:
    • Sicherung durch z. B. Feuerwehrleine, Rettungsgerät Rollgliss usw.,
    • zweiter Atemschutzgeräteträger außerhalb einsatzbereit,
    • falls erforderlich, Sicherheitstrupp bereitstellen.
  • Der Truppführer des Atemschutztrupps überwacht die Einsatzbereitschaft des Trupps (Mannschaft und Gerät), insbesondere sorgt er für regelmäßige Flaschendruckkontrollen).
    • Für den Rückweg ist die doppelte Luftmenge wie beim Hinweg einzuplanen.
  • In verrauchten Räumen vorsichtig in gebückter Haltung vorgehen, dabei die Rauchschicht ständig beobachten und beurteilen. Grundsatz: „Kann ich meine Stiefel sehen, kann ich auch noch aufrecht gehen!“.
  • Ausreichend Schlauchreserve in Buchten oder als Schlauchpaket bis an die Rauchgrenze oder vor den jeweiligen Zugang legen:
    • 1 C-Länge zum Gebäude,
    • 1 C-Länge zur Überwindung eines Geschosses,
    • mindestens 1 C-Länge je abzusuchender Nutzungseinheit; bei ausgedehnten Gebäuden, beispielsweise Industriehallen, sind zusätzliche Schläuche erforderlich.
  • Nur mit Wasser am Rohr ab der Rauchgrenze vorgehen.
  • Beim Absuchen von Bereichen geht grundsätzlich der Truppführer vor.
    • Der Truppführer kann durch seine Ausbildung Gefahren besser erkennen, hat die Hände frei zum Tasten und leuchtet, soweit möglich, den Weg mit seinem Beleuchtungsgerät aus.
    • Bei vermuteter Gefahr (z. B. durch eine Rauchdurchzündung) geht der Truppmann mit dem Strahlrohr vor, um einen besseren Schutz für den Trupp gewährleisten zu können.
  • AT-Mann bekämpft bei sichtbaren Flammen den Brand mit Sprühstrahl.
  • Beim Eindringen in Brandräume besondere Einsatzgrundsätze beachten (siehe unten).
  • Abluftöffnung frühzeitig in Absprache mit dem Einheitsführer schaffen, Rauch- und Wärmeabzug ins Freie schaffen, z. B. durch Öffnen von Fenstern.
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nur auf Befehl des Einheitsführers betätigen.
  • Nach unten führende Treppen rückwärts begehen, wenn nicht ausreichend Sicht vorhanden ist.
  • Schutz von Türen, Wänden, Stützen ausnutzen.
  • Wasserschaden vermeiden, nach Möglichkeit Sprühstrahl verwenden.
  • Rauchschäden vermeiden. Falls möglich mobilen Rauchverschluss einsetzen.
  • Rauchschicht ständig beobachten und beurteilen. Bei Anzeichen einer drohenden Raumdurchzündung / Rauchexplosion die Rauchgase kühlen.
  • Einsatzauftrag ausführen. Der Einsatzauftrag (z. B. Menschenrettung, Brandbekämpfung) hat Priorität!
  • Beim Vorgehen im Gebäude nicht am Feuer vorbei laufen!
  • An den Einheitsführer regelmäßig Lagemeldungen abgeben.
  • Beim Erreichen des Einsatzzieles Rückmeldung.
  • Rückzugsmöglichkeit und -sicherung stets beachten.
  • Verhalten bei auftretenden Problemen
    • Rückzug des gesamten Trupps in einen sicheren Bereich, wenn möglich Türen schließen.
    • Im gesicherten Bereich klären des Problems (zum Beispiel Schlauch-Platzer, Pumpenausfall usw.).

Merkblatt "Atemschutzgeräteträger"

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