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Atomare Gefahren

(Gefahren, Strahlenunfälle, Strahlung, Gefahrenstoffe, persönliche Schutzausrüstung, Schutzmaßnahmen, Strahlenquelle, Gefahrenbereich, Radioaktivität, Gefahrengut)

Die Gefahren durch radioaktive (ionisierende) Strahlung können durch folgende Schutzmaßnahmen minimiert werden:

  • Abstand halten: Die Stärke der atomaren (ionisierenden) Strahlung nimmt mit zunehmendem Abstand von der Strahlenquelle ab
  • Abschirmung nutzen: Um nicht der vollen Strahlenintensität ausgesetzt zu werden, ist von den Einsatzkräften jede vorhandene Deckung (z. B. Mauern, Erdwälle, Fahrzeuge) auszunutzen oder eine behelfsmäßige Abschirmung (z. B. Bleiziegel, Mauerziegel) herzustellen
  • Zeit begrenzen: Der Aufenthalt im Nahbereich des Strahlers ist so kurz wie möglich zu halten
    Gefährdete Personen sind schnellstens aus dem Gefahrenbereich zu bringen.
    Auf rechtzeitige Ablösung ist zu achten
  • Einsatzmaßnahmen ohne Strahlenschutzausrüstung sind nur insoweit durchzuführen, als dies außerhalb des Absperrbereiches möglich ist

Merkblatt "Feuerlöschtechnik"

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