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Bayerisches Katastrophenschutzgesetz
(BayKSG)
Im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der Katastrophenschutzbehörden festgelegt. Darüber hinaus informiert das Gesetz über Mitwirkung, Befugnisse und Kostenübernahme im Katastrophenfall.