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Bedarfsplanung

(Feuerwehrbedarfsplanung, Bedarfsplan)

Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (=Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren. Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung.  Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan aufstellen. Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes ist Aufgabe der Gemeinde. Die Beteiligung des örtlichen Kommandanten, insbesondere des federführenden Kommandanten, und des örtlich zuständigen Kreisbrandrates ist sinnvoll und anzuraten. Als Handreichung für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes erteilt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., den Kommunalen Spitzenverbänden und den Regierungen die unverbindlichen Hinweise und Empfehlungen in Form eines Merkblattes, das von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg herausgegeben wird.


Diese Empfehlungen sind grundsätzlich auch für Städte mit Berufsfeuerwehr oder mit ständig besetzter Wache anwendbar; aufgrund des spezifischen Gefahrenpotentials müssen dort jedoch andere Risiken berücksichtigt werden und ggf. andere Empfehlungen herangezogen werden, z. B. das Thesenpapier der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ vom 16. September 1998.
Feuerwehrbedarfspläne können in vier Schritten erstellt werden:

1. Durchführung der Gefährdungsanalyse
2. Durchführung der Risikoanalyse
3. Bestimmung des Schutzzieles
4. Festlegung der Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehr(en) zur Erfüllung des Schutzzieles

Merkblatt

"Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern"
"Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern - Tabellen Muster"

 

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