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Befehlsstelle

Die Befehlsstelle ist der Sitz der Einsatzleitung. 

Soweit die Festlegung von Einsatzabschnitten erforderlich ist, können für diese weitere  nachgeordnete Befehlsstellen eingerichtet werden.

Die Befehlsstelle kann

  • ortsfest oder
  • beweglich

eingerichtet werden.

Einer ortsfesten Befehlsstelle ist der Vorrang zu geben. Sie empfiehlt sich vor allem für größere Einsatzleitungen und bei absehbar längerer Einsatzdauer. Ortsfeste Befehlsstellen können in geeigneten Räumlichkeiten an der Einsatzstelle eingerichtet werden. Bei weiträumigen Schadengebieten ist eine Einsatzleitung als ortsfeste Befehlsstelle bei der zuständigen Leitstelle oder Verwaltung einzurichten.

Befehlsstellen müssen über geeignete Fernmeldeanschlüsse und Endgeräte verfügen. Funkverbindungen sind durch Beistellung eines Einsatzleitwagens sicherzustellen.

Für bewegliche Befehlsstellen ist immer ein mit Informations- und Kommunikationstechnik ausgestattetes Fahrzeug (zum Beispiel Einsatzleitwagen) bereitzustellen. In Einsätzen, bei denen die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter von einer Führungseinheit unterstützt wird, muss als bewegliche Befehlsstelle ein zur Aufnahme der Führungseinheit geeigneter Einsatzleitwagen mit Führungsraum zur Verfügung stehen.

Merkblatt "Feuerwehr-Dienstvorschrift 100"

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