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Brandbekämpfung aus der Luft

(Brandbekämpfung, Hubschrauber, Luftfahrzeuge, Alarmierung von Luftfahrzeugen)

Direkte (Aktive) Brandbekämpfung aus der Luft:
Hier erfolgt die Bekämpfung des Brandes durch den direkten Abwurf von Löschwasser aus Hubschraubern mit Löschwasser-Außenlastbehältern (LAB) oder aus Flugzeugen auf die Brandstelle selbst oder auf bzw. vor die Randzonen der Brandstelle. Löschwasserabwürfe erfolgen durch Einsprechen mittels Funk vom Boden durch geeignete Flughelfer oder in Ausnahmefällen von Bord eines einweisenden Luftfahrzeugs (z. B. Polizeihubschrauber mit Wärmebildkamera). Unmittelbare Rückmeldungen an die fliegenden Besatzungen über Treffer oder Fehlabwürfe haben jeweils zu erfolgen. 

Indirekte (Passive) Brandbekämpfung aus der Luft:
Hier stellen die Luftfahrzeugbetreiber und die Flughelfer alle fliegerischen Maßnahmen darauf ab, um den Feuerwehreinsatzkräften am Boden die erforderliche Ausrüstung und das erforderliche Löschwasser zur Verfügung zu stellen. Damit können diese eine effektive bodengebundene Brandbekämpfung durchführen. Zur indirekten Brandbekämpfung zählt auch der Lufttransport von Feuerwehreinsatzkräften sowie das Absetzen oder Aufnehmen derselben mittels Rettungswinde oder Bergetau in unwegsame Gebiete und die Überwachung der Löschmaßnahmen bzw. der Brandausbreitung durch luftgestützte Wärmebildsysteme bzw. Videokameras (EOS).

Merkblatt "Leitfaden für die Zusammenarbeit von Feuerwehr und Luftfahrzeugbetreibern in Bayern"

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