Brandschutz
(Hilfeleistung, Brand, Explosion, Feuerlöschtaktik, Feuerlöschtechnik, Ausdehnungsneigung, Brandausdehnung, Brandbedrohungen, Brandschutz)
Der Brandschutz setzt sich aus dem Vorbeugenden und Abwehrenden Brandschutz zusammen (siehe Bild). Der vorbeugende Brandschutz besteht aus dem baulichen, dem anlagentechnischen und betrieblich-organisatorischen Brandschutz.
Der abwehrende Brandschutz besteht aus der
- Rettung und Brandbekämpfung durch die Feuerwehr
- aktive Brandbekämpfung durch wirksame Löschmaßnahmen der Betriebsangehörigen
Aufgabe der Feuerwehr im abwehrenden Brandschutz ist die geordnete Hilfeleistung
- zur Beseitigung drohender Brand- und Explosionsgefahren sowie
- zur Bekämpfung von Bränden.
Hieraus ergibt sich der Führungsauftrag für den Einsatzleiter und der Ausführungsauftrag für die Einsatzkräfte.
Voraussetzung für die geordnete Hilfeleistung ist das geordnete Denken und Handeln des Einsatzleiters mit dem Ziel
- die richtigen Mittel
- zur richtigen Zeit
- am richtigen Ort
anzuwenden (= Feuerlöschtaktik).
Dieses geordnete Denken und Handeln des Einsatzleiters führt über den Befehl zur geordneten Arbeit der Einsatzkräfte (= Feuerlöschtechnik).
Voraussetzungen für das geordnete Denken und Handeln des Einsatzleiters sind Kenntnisse
- der allgemeinen Lage „kalt” (Normalzustand)
- über das Ausbreitungsverhalten des Feuers (Ausdehnungsneigung, Brandausdehnung, Brandbedrohung)
- der besonderen Lage „warm” (einsatztaktische Grundsätze der Brandbekämpfung).