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Brandschutzbeauftragter

(Brandschutz, Brandschutzaufgaben)

Zur Wahrnehmung der umfangreichen Brandschutzaufgaben sollte ein Brandschutzbeauftragter benannt werden. Bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, z. B. Industriebau mit einer bestimmten Größe der Abschnittsfläche und Krankenhäusern, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gemäß dem Baurecht zum Teil vorgeschrieben.

Ausbildung:
Dem Brandschutzbeauftragten müssen auf Grund seiner Vorbildung die Probleme des betrieblichen Brandschutzes ebenso bekannt sein, wie die speziellen Betriebsverhältnisse, z. B. die im Betrieb vorhandenen Arbeitsstoffe und die verfahrenstechnischen Besonderheiten der Produktionsabläufe. Er sollte eine mehrjährige Praxis im vorbeugenden Brandschutz besitzen oder eine ausreichende Ausbildung im vorbeugenden Brandschutz haben. Eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist angebracht.

Stellung im Betrieb:
Der Brandschutzbeauftragte sollte in Analogie zur Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar der Leitung des Werkes oder Betriebes unterstellt sein, für dessen Brandschutz er zuständig ist. Er sollte zu allen den Brandschutz betreffenden Fragen des Unternehmens – auch bei der Planung eingebunden werden.

Aufgaben und Pflichten:
Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden.

Merkblatt "Brandschutz am Arbeitsplatz"

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