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Brandschutzordnung

(Brandschutz, Brand, Gefahrenfall)

In einer Brandschutzordnung sind Informationen und Regeln für das Verhalten im Brandfall zusammengefasst, die auf ein spezielles Gebäude zugeschnitten sind. Sie enthält alle einsatztaktischen und organisatorischen Maßnahmen für den Gefahrenfall. Darüber hinaus beinhaltet die Brandschutzordnung Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen. Sie verknüpft somit den baulichen- und betrieblich-organisatorischen Brandschutz in einem Objekt mit dem abwehrenden Brandschutz der Feuerwehr.

Eine Brandschutzordnung besteht grundsätzlich aus den Teilen A, B und C:

  • Teil A (Aushang):
    Richtet sich an alle Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.
  • Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben):
    Richtet sich an die Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.
  • Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben):
    Richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z. B. Geschäftsführer, Vermieter, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).

Merkblatt "Brandschutz am Arbeitsplatz"

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