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Dienste im Digitalfunk

(Gruppenkommunikation, Notruf, Alarmierung, Kurzdatendienst, SDS, GPS)

Das Leistungsspektrum des Digitalfunks BOS umfasst die Verfügbarkeit verschiedener Dienste, welche für die Kommunikation der Nutzer/-innen von wesentlicher Bedeutung sind. Im Sinne einer einheitlichen Verfügbarkeit und Nutzung der Dienste führte die BDBOS Ende 2014 nachfolgende Basisdienste bundesweit einheitlich ein:

Gruppenkommunikation: Die Gruppenkommunikation kann pro Gruppe bundesweit oder innerhalb einer geographisch begrenzten Zone verwendet werden. Ein/e Teilnehmer/-in kann gleichzeitig mehreren Gruppen angehören. Die Gruppenkommunikation wird organisatorisch unterstützt durch entsprechende Werkzeuge zur Verwaltung der Gruppenmitgliedschaften.

Notrufdienst: Die Funktion ermöglicht, dass bei Betätigung der Notruftaste eines Funkendgeräts bestehende Gespräche ggf. unterbrochen werden und der Notruf Vorrang erhält. Zudem kann der/die Absender/-in des Notrufs durch die Übermittlung seiner GPS-Position geortet werden, welche beim Absetzen des Notrufs automatisch erfolgt.

Alarmierung: Unter Alarmierung wird der Versand einer kurzen Textnachricht oder einer numerischen Kennung an einzelne Alarmempfänger oder eine Alarmgruppe im BOS-Digitalfunknetz verstanden. So können Einsatzkräfte gezielt informiert werden.

Kurzdatendienst: Der Kurzdatendienst umfasst die Versendung von taktischen Statusmeldungen und Kurzdatennachrichten, ähnlich einer SMS bei einem Mobiltelefon. Diese können sowohl teilnehmerindividuell als auch gruppenadressiert versendet werden.

GPS-basierte Fahrzeug- und Personenortung: Der Dienst ermöglicht es Funkendgeräten, ihre Position zeit- oder distanzinitiiert zu übermitteln. Bei Notrufen werden diese Ortsberichte zudem automatisch und entsprechend den Vorgaben versendet.

Verschlüsselung: Dieser Dienst umfasst die sichere „Ende-zu-Ende-“ und Luftschnittstellenverschlüsselung von Gruppenrufen sowie Text- und Alarmierungsnachrichten durch das BOS-Kryptosystem.

Grundsätzlich stehen alle Dienste den Einsatzkräften bundesweit einheitlich in einer „Startkonfiguration“ zur Verfügung. In enger Abstimmung mit den Bedarfsträgern werden fortlaufend Vorgaben für die einheitliche Nutzung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Dienste erarbeitet. Hierzu zählen beispielsweise die Gruppenkommunikation, der Versand von Status- und Kurzdatennachrichten, der Notruf oder Vereinbarungen zur Bevorrechtigung von Diensten.

BDBOS

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