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Drehleitern

(Hubrettungsfahrzeuge)

Drehleitern bestehen aus einem Fahrgestell, dem Aufbau und einem kraftbetätigten Ausleger in Form einer Leiter mit oder ohne Korb. Der Ausleger ist auf dem Fahrgestell schwenkbar montiert.

Durch die Einführung der DIN EN 14 043 (Automatik-Drehleitern) und DIN EN 14 044 (Halbautomatik-Drehleitern) wurde die bisherige DIN 14 701 ersetzt.

Drehleitern nach DIN EN 14 044 sind Drehleitern mit aufeinander­folgenden (sequenziellen) Bewegungen (Halbautomatik-Drehleitern).

Diese haben auf Grund ihrer einfachen technischen Ausstattung einsatztaktische Nachteile gegenüber Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern). Halbautomatische Drehleitern haben in Deutschland daher keine Bedeutung und werden in Bayern staatlich nicht gefördert. Es wird deshalb in diesem Merkblatt nicht näher auf Halbautomatik-Drehleitern eingegangen. Automatik-Drehleitern nach DIN EN 14 043 werden unterteilt in Leiterklassen. Die Bezeichnung der Leiterklasse „30“, „24“ und „18“ entspricht dem Wert gleich oder etwas kleiner als die maximale Rettungshöhe in Meter (bei maximalem Aufrichtwinkel und maximal ausfahrbarer Länge). Die maximale Rettungshöhe ist aber nicht alleiniges Kriterium für die Leistungsfähigkeit einer Drehleiter. 

Es ist ebenso wichtig, bei welcher Ausladung welche Rettungshöhe noch erreicht werden kann.

Merkblatt "Feuerwehrfahrzeuge"

Fahrzeugvisualisierung Drehleiter mit Korb und Gelenk DLA(K) 23-12

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