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Einsatzkurzprüfung

(Kontrolle der Atemschutzgeräte, Dichtheitskontrolle, Hochdruckdichtprüfung, Mindestdruck, Prüfung der Warneinrichtung, Flaschendruckprüfung)

Einsatzkurzprüfung ist die Kontrolle der Atemschutzgeräte durch den Atemschutzgeräteträger unmittelbar vor dem Einsatz beim Anlegen des Atemschutzgerätes. Die Einsatzkurzprüfung wird vom Atem­schutz­geräte­träger selbst zur Kontrolle des Dichtsitzes seines Atemanschlusses und der Funktions­tüchtig­keit seines Atemschutzgerätes durchgeführt.

Die Einsatzkurzprüfung ist durch den Atemschutzgeräteträger durchzuführen

  • vor jedem Gebrauch
  • nach dem Wechsel der Atemluftflaschen (Gerätenutzung durch den gleichen Atemschutzgeräteträger)

Ablauf

  • Flaschendruckprüfung
    • Schutzkappe am Lungenautomaten abnehmen,
    • bei Überdruckgeräten Lungenautomat in Bereitschaft schalten,
    • Flaschenventil(e) öffnen,
    • Druck am Manometer ablesen.
    • Mindestdruck
      200 bar-Geräte 180 bar,
      300 bar-Geräte 270 bar.
  • Hochdruckdichtprüfung
    • Flaschenventil(e) wieder schließen.
    • Manometer bzw. elektronische Anzeige beobachten, angezeigter Druck darf innerhalb einer Minute nicht mehr als 10 bar abfallen (Gebrauchsanleitungen der Hersteller beachten).
  • Prüfung der Warneinrichtung
    • Gerät langsam druckentlasten (Knopf am Lungenautomaten vorsichtig betätigen)
    • akustisches Warnsignal muss bei 50 bis 60 bar ertönen
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