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Elektrizität

(Gefahrengut, Gefahr, Niederspannung, Hochspannung, elektrische Spannung, Brand, Schaum, Löschmittel)

Die Gefahr durch Elektrizität ist an sehr vielen Einsatzstellen vorhanden:

  • Niederspannung bis 1000 Volt im Haushalt und kleinen Betrieben, Straßenbeleuchtung, Freileitungen usw.
  • Hochspannung über 1000 Volt: Freileitungen, Schaltanlagen, Kabel, Transformatoren, Kraftwerke, Fabriken, Oberleitungen von Bahnanlagen
  • Beim Verhalten zunächst immer davon ausgehen, dass die Spannung nicht abgeschaltet wurde.
    Bei Feuerwehreinsätzen sind Schutzeinrichtungen bzw. -maßnahmen häufig zerstört oder beeinträchtigt
  • Jede Berührung spannungsführender Anlagenteile oder solcher Teile, die mit diesen elektrische Verbindung haben können (z. B. herabhängende Leitungen, Dachrinnen) vermeiden.
    Besondere Gefahr besteht dann, wenn die Körperoberfläche oder Kleidung feucht ist (auch durch Schaum)
  • Vorsicht bei Annäherung mit Leitern, Einreißhaken usw.
  • Nur wenn notwendig, die vom Brand betroffenen oder unmittelbar gefährdeten Anlagenteile durch Abschalten spannungsfrei machen. Schaltmaßnahmen an Nieder­spannungs­anlagen nur durch Betriebspersonal des Elektrizitäts­ver­sorgungs­unternehmens (EVU) oder von diesem unterwiesene Person durchführen lassen.
    Schaltmaßnahmen an Hochspannungsanlagen nur durch Betriebspersonal des EVU (Freigabe abwarten) durchführen lassen.
    Unnötiges Abschalten von Beleuchtungseinrichtungen verursacht schlechte Sichtverhältnisse beim Einsatz und Behinderung der Allgemeinheit (Gefährdung von Operationen, Ausfall von Maschinen und Beleuchtung). Kein behelfsmäßiges Erden und Kurzschließen vornehmen.
  • Geeignete Löschmittel verwenden
  • Löschmittelschäden in Datenverarbeitungs-, Fernmelde- und Schaltanlagen vermeiden.

Bei der Anwendung von Löschmitteln und bei sonstigen Einsatz­tätigkeiten Mindestabstände von spannungsführenden Teilen (nach DIN VDE 0132) beachten:

Mindestabstand von Spannung führenden Teilen
(auch mit Gegenständen):

  • Niederspannung 1 m
  • Hochspannung 5 m
  • Mindestabstand von herabfallenden Leitungen und berührten Metallteilen 20 m 
  • Mindestabstand von Spannung führenden Teilen bei Einsatz von genormten CM-Strahlrohren:
    Niederspannung: Sprühstrahl 1 m, Vollstrahl 5 m
    Hochspannung: Sprühstrahl 5 m, Vollstrahl 10 m

Merkblatt "Feuerlöschtechnik"

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