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Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern

Die Feuerwehrbedarfsplanung soll den Gemeinden Hinweise geben, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen.

Hierzu werden den Gemeinden planerische Grundlagen zur Verfügung gestellt, um das Gefahrenpotenzial vor Ort und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte zu erfassen, die Situation zu analysieren und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung zu formulieren.

Merkblatt "Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern"

Beitrag aus der "brandwacht 3/2015"

Wieviel Feuerwehr braucht eine Gemeinde?

Im Februar 2015 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das Merkblatt zur Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern herausgegeben. Den Entscheidungsträgern in den Städten und Gemeinden soll damit eine Handreichung gegeben werden, die sie in die Lage versetzt, die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehren zu ermitteln und bei Bedarf Schritte in die fachlich notwendige Richtung zu unternehmen. Das Merkblatt hat empfehlenden Charakter, andere Herangehensweisen sind ebenfalls möglich.

Ziele der Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern:
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Beitrag aus der "brandwacht 02/2015"

Im Brennpunkt Feuerwehrbedarfsplan

... bereits seit ihrer letzten Änderung im Juli 2013 enthält die Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden, einen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen. Dabei wurde in Aussicht gestellt, dass das Innenministerium den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes gibt.

Vor kurzem haben wir dieses Merkblattsowie eine Reihe von Tabellenmustern veröffentlicht und den Gemeinden und Feuerwehren zur Verfügung gestellt.
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