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Flüssiggas

(Flüssiggasantriebe (LPG))

Als Flüssiggas werden niedrig siedende Kohlenwasserstoffe wie Propan oder Butan, sowie deren Gemische bezeichnet. Flüssiggase können unter Normalbedingungen auch außerhalb von Behältern sowohl – kurzzeitig – in flüssiger Form (Flüssigphase), als auch – nach dem Verdampfen – gasförmig (Gasphase) auftreten. Die Flüssigphase ist leichter als Wasser und nahezu wasserunlöslich. Eine Wassergefährdung besteht nicht.

Die Gasphase ist schwerer als Luft.

Behälter mit Flüssiggasen werden in der Regel nach Gewicht gefüllt. Das Füllgewicht ist anhand von Faktoren (kg/l) so festgelegt, dass das Behältnis nie zu 100 % mit Flüssigphase befüllt werden kann. Im Behältnis befindet sich deshalb in Abhängigkeit von Innendruck und Temperatur ein Anteil Gasphase. Damit wird der Ausdehnung durch Erwärmung Rechnung getragen.

Bei einer Erwärmung dehnt sich die Flüssigphase ebenso aus wie andere Flüssigkeiten.

Unabhängig hiervon steigt der von der Temperatur und der Gaszusammensetzung abhängige Dampfdruck entsprechend der Dampfdruckkurve, solange im Behälter noch Flüssigphase vorhanden ist.

Flüssiggas ist bezüglich seiner Brennbarkeit und seiner Explosionsfähigkeit mit anderen brennbaren Gasen vergleichbar; zu beachten ist jedoch, dass sich in den Behältern durch die Verflüssigung unter Druck große Gasmengen befinden, die im Vergleich zur leitungsgebundenen Versorgung, z. B. mit Erdgas, ein erhöhtes Gefahrenpotential darstellen.

Erkennen von Flüssiggasfahrzeugen:

Weder Pkw für einen ausschließlichen, noch solche für einen wahlweisen Betrieb mit Flüssiggas sind besonders gekennzeichnet. Äußeres Erkennungsmerkmal beim Pkw ist im Regelfall ein zusätzlicher Füllanschluss im Bereich des Fahrzeughecks.

Fahrzeuge der Klassen M2 (Kleinbusse) und M3 (Omnibusse) werden nach der ECE-Regel 67 mit einer grünen Raute mit der Aufschrift LPG gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist an der Fahrzeugfront und am Fahrzeugheck sowie an den Außenseiten der Türen vorgesehen.

Allgemeine Maßnahmen an der Schadenstelle:

  • Mit dem Wind anfahren
  • Auf Windrichtungsänderungen achten
  • Fahrzeuge nicht unmittelbar an der Brand- oder Unfallstelle aufstellen, Geländevertiefungen meiden
  • Explosionsgefährdeten Bereich unter Beachtung der vermutlichen Ausbreitungsrichtung des Gases absperren und sichern; Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben; Menschen und Tiere aus dem gefährdeten Bereich bringen; innerhalb des gefährdeten Bereiches sollten sich nur die Einsatzkräfte aufhalten, die dort unbedingt benötigt werden
  • Spezialkräfte (z. B. Feuerwehr mit RW, GW-G) nachalarmieren
  • Rückmeldungen an die Leitstelle ggf. mit Hinweis auf die Alarmierung des Flüssiggas-Sicherheitsdienstes
  • Weitere Stellen, wie Polizei, Gefahrgutbeauftragen des Betreibers, Elektrizitätsversorgungsunternehmen usw., verständigen
  • Behältervolumen, Füllstand und Inhalt erkunden; Gefahrgutkennzeichnungen identifizieren; Unfallmerkblätter auswerten; Art und Umfang des Unfalles oder der Betriebsstörung erkunden
  • Dokumentation des Einsatzes anlegen: Zeit der Erwärmung eines Behälters von außen, Gasausströmung, Messergebnisse von Gasspürtrupps, Öffnen und Schließen von Druckbegrenzungsventilen, Kühlmaßnahmen an Behältern usw. als Grundlage für spätere Einsatzentscheidungen notieren
  • Löschwasserversorgung aufbauen

Quelle:

Merkblatt "Flüssiggas"

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