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Führungsstufen

Die Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatzleitung ergeben sich fließend aus der Entwicklung des Schaden- beziehungsweise Aufgabenumfanges.

Grundsätzlich gibt es hierbei zweckmäßigerweise vier Führungsstufen:

  • Führungsstufe A: „Führen ohne Führungseinheit”
    • taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen
    • Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
  • Führungsstufe B: „Führen mit örtlichen Führungseinheiten”
    • Zug oder Verband an einer Einsatzstelle
    • Führungstrupp oder Führungsstaffel
    • Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
  • Führungsstufe C: „Führen mit einer Führungsgruppe”
    • Verband an einer Einsatzstelle
    • Führungsgruppe
    • Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
  • Führungsstufe D: „Führen mit einer Führungsgruppe beziehungsweise mit einem Führungsstab”
    • mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Schadengebiet
    • Führungsgruppe beziehungsweise Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Stadtkreises
    • Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (zum Beispiel Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale)

"Feuerwehr-Dienstvorschrift 100"

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