Gerätefahrzeuge Gefahrgut
(Gerätefahrzeug, Gerätewagen, GW-G, Umweltschutz)
Das Gerätefahrzeug Gefahrgut nach DIN 14 555-12 dient dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit, die zum Durchführen von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen – einschließlich Mineralöle – erforderlich sind.
Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2), mindestens aber aus einem Führer/einer Führerin und einem Maschinisten/einer Maschinistin und dient im Allgemeinen nur zur Ausgabe und Bereitstellung der Ausrüstung.
In der Regel ist ein Fahrgestell mit Straßenantrieb ausreichend. Als Aufbau können serienmäßige Kastenwagen, handelsübliche Aufbauten oder Abrollbehälter verwendet werden.
Hinweis:
Es sind vielerorts noch GW-G nach Baurichtlinie Bayern vorhanden.
Ende der 80er Jahre wurden diese Fahrzeuge im Rahmen einer Landesbeschaffung flächendeckend stationiert.