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Handscheinwerfer

(Beleuchtungsgeräte)

Der Handscheinwerfer ist ein netzunabhängiges Beleuchtungsmittel. Er dient in der Regel zum Ausleuchten beim Vorgehen an Einsatzstellen. Hinweise zur Sicherheit:

  • Die Eignung des Handscheinwerfers für explosionsgefährdete Bereiche ist zu beachten.
  • Der Handscheinwerfer darf nur in Verbindung mit für explosionsgefährdete Bereiche zugelassenen, geschlossenen Batterien oder Akkumulatoren verwendet werden.
  • Der Handscheinwerfer darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen geöffnet werden.
  • Der Handscheinwerfer darf nicht in Verbindung mit farbiger Vorsteckscheibe oder Gelblichtkalotte zur Warnung im Straßenverkehr verwendet werden. Hierfür sind ausschließlich zugelassene Warnleuchten zu verwenden.

Quelle:
"Feuerwehr-Dienstvorschrift 1"

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