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Hubschrauber (Aufklärung + Transport)

(Hubschrauber, Hubschrauber (Waldbrand), Hubschraubereinsatz, Alarmierung von Luftfahrzeugen, Brandbekämpfung aus der Luft)

Aufklärungs- und Erkundungsflüge:

Sie dienen der Feststellung des genauen Einsatzortes, der Lagebeurteilung, der Lageentwicklung und der Dokumentation des Schadensausmaßes für die Einsatzleitung vor Ort. Es ist vorteilhaft hierzu die Hubschrauber der Polizei / Bundespolizei einzusetzen, die mit einem „Elektro-optischen-System (EOS)“ ausgestattet sind. Zudem bieten diese Maschinen die Möglichkeit der Live-Übertragung in die jeweilige Einsatzleitung am Boden.

Transport von Personen:

Einsatzkräfte können als Passagiere im Inneren des Hubschraubers befördert werden. Sie haben die vorhandenen Anschnallgurte der Sitze zur Sicherung zu verwenden. Sind keine Sitze vorhanden, so müssen alle Passagiere mit geeigneten Sicherungsgurten und Verbindungsmitteln ausgestattet sein, um eine alternative Sicherung an einem der Sicherungsbeschläge der Hubschrauberzelle herzustellen. Die Hubschrauberbesatzung entscheidet über die Anzahl der Passagiere und deren Position während des Fluges.

Einsatzkräfte, die nicht den Status Flughelfer besitzen sind vor dem Zustieg auf die spezifischen Gefahren beim Annähern und Absetzen durch den Transportleiter oder einen von ihm bestimmten Flughelfer hinzuweisen.

Erfolgt das Ein- und Aussteigen bei drehenden Rotoren sind diese Kräfte durch eingewiesene Flughelfer an die Maschine heranzuführen oder von dort abzuholen.

Befindet sich kein Besatzungsmitglied im Kabinenraum hat der Flughelfer das korrekte Anlegen 

der Anschnallgurte oder die Sicherung durch alternative Mittel zu überwachen. 

Das Öffnen und Schließen der Türen darf nur durch eingewiesene Flughelfer oder sonstiges eingewiesenes Personal (Bsp. Bergwacht) erfolgen.

Transport von Sachen:

Einsatzmittel können als Innenlast in der Kabine des Hubschraubers transportiert werden, wenn sie gegen Verrutschen adäquat an den zugelassenen Anschlagpunkten gesichert werden können. Es ist darauf zu achten, dass genügend geeignete Verzurrgurte vorhanden sind, um die Innenlasten zu fixieren.

Der Transport von Gefahrgut im Innenraum der Kabine bedarf besonderer Aufmerksamkeit und einer besonders sorgfältigen Ladungssicherung. Das Einladen von Gefahrgut darf nur nach Freigabe durch den verantwortlichen Hubschrauberführer erfolgen.

Sollte kein Personal des Hubschrauberbetreibers als Lademeister / Flugbegleiter zur Verfügung stehen, wird diese Aufgabe durch Flughelfer übernommen.

Merkblatt "Leitfaden für die Zusammenarbeit von Feuerwehr und Luftfahrzeugbetreibern in Bayern"

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