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Kleine Feuerlöscher

(Tragbare Sonderlöschgeräte, Feuerlöscher, Brandschutz, Löschgeräte)

Darunter sind Feuerlöscher zu verstehen, die das nach ASR A2.2 geforderte Mindestrating von 6 LE nicht erfüllen.
Solche Feuerlöscher können unter Umständen zur Sicherung des Brandschutzes sinnvoll sein, wenn z. B. in sehr kleinen Räumen der Einsatz größerer Feuerlöscher nicht zweckmäßig ist, deren Bereithaltung aus Platzgründen nicht möglich ist oder bewusst Löschgeräte mit geringerer Masse eingesetzt werden sollen, wenn das für die handelnden Personen vorteilhaft ist.

 

Quelle: Merkblatt "Tragbare Feuerlöscher"

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