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Löschspraydosen

(Tragbare Sonderlöschgeräte, Fluortensidhaltige Schaummittel, Löschmittel, Feuerlöscher)

Löschspraydosen sind Einmalspraydosen, kleiner 1 kg bzw. 1 Liter, mit einem Feuerlöschvermögen, das für die Bekämpfung von Kleinbränden im unmittelbaren Entstehungsstadium vorgesehen ist. Löschspraydosen sind keine tragbaren Feuerlöscher nach DIN EN 3. Löschspraydosen können zwar per Definition gemäß ASR A 2.2 als Feuerlöscheinrichtungen angesehen werden, erfüllen jedoch die Anforderungen an Feuerlöscher für die Grundausstattung nicht, da nicht nur das Mindestrating, sondern auch eine Vielzahl wichtiger Kennwerte, die für die Feuerlöscher gelten, nicht erreicht werden. So verfügen diese Spraydosen im günstigen Fall nur über ca. 10 % der Löschmittelmenge eines Feuerlöschers, haben eine deutlich geringere Wurfweite und nur einen sehr eingeschränkten Öffnungswinkel des Löschmittelstrahls und sind nicht wie Feuerlöscher bis 60 °C, sondern nur bis max. 50 °C einsetzbar. Wesentlich ist für den Arbeitgeber auch, dass diese Spraydosen nicht überprüft werden können und somit keine ausreichende Sicherheit für deren Einsatzbereitschaft besteht. Will der Arbeitgeber dennoch diese Hilfsmittel für die Brandbekämpfung einsetzen, so muss er die bestehenden Risiken für deren Einsatz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewerten und auf Basis dieser Bewertung eine Entscheidung treffen. Grundsätzlich können Löschspraydosen eine sinnvolle Ergänzung der Ausstattung mit tragbaren Feuerlöschern darstellen, überwiegend in privaten und häuslichen Bereichen. Vorteile gegenüber genormten Feuerlöschern ergeben sich durch die einfache Handhabung, bei der Aufbewahrung (kleine Abmessungen) und durch das geringe Gewicht.


Arten von Löschspraydosen:

Löschspraydosen beinhalten als Löschmittel entweder Schaum oder Pulver und sind für die Brandklassen A, B und F erhältlich. Die Hauptlöschwirkung ist der  „erstickende Löscheffekt“. Gebräuchliche Bezeichnungen für den Laien sind u. a. Haus & Büro (Brandklasse A und B), PKW & LKW (Brandklasse A und B) sowie Küche & Gastro (Brandklasse A und F). Ebenso gibt es Löschsprays, die für die Brandklassen A, B und geeignet sind (Universal). Für Brände von Gasen und Metallen (Brandklassen C und D) sind Löschspraydosen nicht geeignet.


Anforderungen:

Das Löschmittel darf nur mit einem Meter Abstand aufgebracht werden und muss eine Mindestwurfweite von 2 Metern besitzen. Die Löschspraydose ist nicht nachfüllbar und hat eine maximale Lebensdauer von 3 Jahren, danach ist sie zu entsorgen. Auf dem Behälter (Spraydose) sollen sich folgende Angaben zur Anwendung befinden:

  • Hinweis zur Anwendung bei elektrischen Anlagen (1 m Abstand) - Angaben zur Brandklasse bzw. zum Anwendungsbereich
  • Löschmittelvermögen
  • Kurzbedienungsanweisung
  • Angabe zur maximalen Lebensdauer

Umweltverträglichkeit:

Wie bei allen Feuerlöschprodukten ist auf die Umweltverträglichkeit des verwendeten Löschmittels zu achten. Diverse Hersteller verwenden fluortensidhaltige Schaummittel (siehe Lexikoneintrag und/oder Merkblatt)

 

Quelle:  Merkblatt "Tragbare Feuerlöscher"

Video:   AGBB-Versuche Löschspray Teil 2

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