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Löschwasseranlage „nass“ und „nass / trocken“

(Löschwasseranlage, Löschwassereinrichtungen, Steigleitung, Steigleitung „nass“, Steigleitung „nass / trocken“, Löschwasserleitung, Wandhydrant)

Löschwasseranlagen „nass“ und „nass / trocken“ sind Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes und werden durch die Einsatzkräfte der Feuerwehren oder durch Selbsthilfekräfte, bei Brandbekämpfungs- und Rettungsarbeiten eingesetzt.

Am stärksten verbreitet sind Wandhydrantenanlagen vom Typ „nass“. Löschwasserleitungen „nass“ sind „Nichttrinkwasserleitungen“, die mit Betriebswasser gespeist werden oder über einen freien Auslauf als Löschwasserübergabestelle mittelbar mit dem Trinkwassernetz verbunden sind. Sie sind wasserführend und stehen dauerhaft unter Druck und sind somit für den Einsatz in frostgefährdeten Bereichen ungeeignet.

Die normativen Grundlagen geben hierbei verschiedene Bemessungsansätze. Es sollte jedoch eine Löschwasserentnahme von 200 l/min bei einem Fließdruck von 6,0 bar angestrebt werden, um eine adäquate Brandbekämpfung mit Hohlstrahlrohren sicherzustellen.

Im Gegensatz hierzu werden Löschwasseranlagen „nass / trocken“ erst im Bedarfsfall gefüllt. Die Füll- und Entleerungsstation muss von allen Wandhydranten zwangsgesteuert sein und selbsttätig öffnen. Sie darf erst schließen, wenn alle Entnahmestellen geschlossen sind. Die Entlüftung der Leitungen muss so bemessen sein, dass im Einzelfall spätestens 60 Sekunden nach Betätigung des am ungünstigsten gelegenen Wandhydranten Wasser zur Verfügung steht. Mit dem Schließen der Füll- und Entleerungsstation muss die Entleerung der Anlage selbsttätig erfolgen.

Löschwasseranlagen „nass / trocken“ werden primär für Sonderanwendungen wie z. B. bei Frostgefahr, in Hygienebereichen (Kontaminationsgefahr) oder aus wirtschaftlichen Gründen bei Kleinanlagen mit wenigen Entnahmestellen eingesetzt.

Löschwasseranlagen „nass“ und „nass / trocken“ werden in der Regel in Form von Wandhydrantenanlagen ausgebildet. Diese können sowohl rein für den Zweck der Selbsthilfe „Wandhydrant Typ S“ als auch zusätzlich für den Einsatzzweck der Feuerwehr „Wandhydrant Typ F“ ausgebildet werden. Wandhydrantenanlagen Typ S können unter Einhaltung von bestimmten Installationsbedingungen auch direkt an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.

 

Quellen:

Merkblatt „Löschwassereinrichtungen in Gebäuden“

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