Objektversorgung (Digitalfunk)
(Objektfunkanlage, Funkversorgung)
Die meisten Gebäude werden bereits durch das Freifeld des BOS-Digitalfunksnetzes mit versorgt. Es gibt jedoch auch Bauwerke, deren Beschaffenheit eine zusätzliche Funkversorgung notwendig macht. So zum Beispiel Tunnelsysteme oder Gebäude mit abschirmendem Stahlbeton oder metallbedampften Fenstern. Um auch hier die Kommunikation zu gewährleisten, müssen diese Gebäude, ebenso wie auch bei kommerziellen Mobilfunknetzen, mit einer Objektfunkanlage ausgestattet werden.
Wo Objekte über keine eigene Funkversorgung verfügen, besteht für die Einsatzkräfte mit dem Digitalfunk BOS jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, im netzunabhängigen DMO-Betrieb (Direct Mode Operation) zu kommunizieren. Durch den Einsatz von DMO-Repeatern kann die Reichweite von Endgeräten im DMO-Betrieb erhöht werden. Eine zusätzliche Möglichkeit ergibt sich aus der Gateway-Funktion der Fahrzeugfunkgeräte. Befindet sich ein Handfunkgerät in Reichweite eines Gateways, kann das BOS-Digitalfunknetz hierüber auch aus dem DMO-Betrieb heraus erreicht werden.
Für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer Objektfunkanlage ist der/die Bauherr/-in bzw. Betreiber/-in verantwortlich. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften kann ein/e Bauherr/-in bzw. Betreiber/-in einer baulichen Anlage zur Errichtung oder Umrüstung einer Objektfunkanlage verpflichtet werden. Die Ausgestaltung der Objektversorgung und die Art der ggf. notwendigen Anbindung an das BOS-Digitalfunknetz richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben der BOS.
Eine fertiggestellte Objektfunkanlage wird in einer Funktionsprüfung auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit getestet. Darüber hinaus ist im Rahmen eines Anzeigeverfahrens gegenüber der BDBOS bei der Anbindung einer Objektfunkanlage an das BOS-Digitalfunknetz nachzuweisen, dass von der Objektfunkanlage keine störenden Rückwirkungen auf das Freifeld ausgehen. Neben den Vorgaben der BDBOS erfolgt eine technische Beratung und Unterstützung durch die Autorisierten Stellen der Länder und des Bundes.
Die BDBOS hat alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass Gebäudeeigentümer/-innen oder Betreiber/-innen ihre Objektfunkanlagen errichten bzw. umrüsten können. Hierfür wurde unter anderem ein Leitfaden zur Objektversorgung erarbeitet, der die Planung, Errichtung und Beschaffung digitaler Objektfunkanlagen unterstützt.
Darüber hinaus kann es länderbezogene Empfehlungen geben, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.