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Rüst- und Gerätefahrzeuge

(Gerätefahrzeuge, Rüstfahrzeuge, Rüstwagen RW, Gerätewagen GW)

Rüstwagen RW:
Rüstwagen nach DIN 14 555-3 sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer feuerwehrtechnischen Beladung, einem betriebsbereit ein- oder angebauten Lichtmast, einer eingebauten vom Fahrzeugmotor maschinell angetriebenen Zugeinrichtung und Stromerzeuger. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2), mindestens aber aus einem Führer/einer Führerin und einem Maschinisten/einer Maschinistin.

Gerätewagen GW:
Gerätewagen sind Feuerwehrfahrzeuge für eine Besatzung von 1/1 oder 1/2, die zum Bereitstellen von Geräten für technische Hilfeleistungen eingesetzt werden.

Es gibt verschiedene (nicht genormte) Gerätewagen für besondere Aufgaben, z. B.:

  • GW-A (Atemschutz)
  • GW-Öl (Ölschadenbekämpfung)
  • GW-S (Strahlenschutz)
  • GW-W (Wasserrettung)

Merkblatt "Feuerwehrfahrzeuge"

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