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Saugschläuche nach DIN EN ISO 14 557 und DIN 14 810
(Saugschläuche)
Übersicht von Saugschläuchen nach DIN EN ISO 14 557: (siehe Bild)
Behandlung beim Einsatz:
- Schläuche nicht auf dem Boden schleifen, nicht über scharfe Kanten ziehen und nicht überfahren
- Scheuerstellen durch Erschütterungen (z. B. an der Feuerlöschkreiselpumpe) durch Unterlagen verhindern
- Berührung von ätzenden, zersetzenden oder öligen Flüssigkeiten vermeiden
- Gefrorene Schläuche in Gefrierlage transportieren und vorsichtig auftauen
Reinigung, Lagerung und Prüfung:
- Saugschläuche nach Gebrauch reinigen und trocknen
- Lagerung in gestrecktem Zustand
- Die Prüfung von Saugschläuchen erfolgt nach DGUV-Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“