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Sicherheit und Gesundheitsschutz - Ölwehr

Bei der Ölwehr gelten grundsätzlich Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, die auch bei ABC-Einsätzen gelten:

- An der Einsatzstellen gelten abhängig vom Schadstoff Brandgefahr
  > Offenes Licht und Feuer sind verboten
  > Im Bereich der Einsatzstelle nicht rauchen
  > In der Einsatzstelle, explosionsgeschützte Geräte einsetzen
  > Durch richtiges Erden, statische Aufladung und somit Funkenbildung vermeiden

- Gefahr des Ertrinkens
  > Tragen geeigneter Rettungswesten
  > Ggf. Sicherung auf andere Weise (z. B. Anleinen)

- Rutschgefahr durch den Schadstoff
- Hygiene, Gesundheitsschutz

  > Inkorporation des Schadstoffes ist auszuschließen
  > Kontamination mit dem Schadstoff ist zu vermeiden und eine Kontaminationsverschleppung zu verhindern
  > Geeignete Schutzkleidung tragen
  > Hygiene an der Einsatzstelle beachten (z.B. Abwaschen von Verschmutzungen auf der Haut)
  > Essen und Trinken nur nach dem Waschen und in den dafür vorgesehenen Bereichen

 

Merkblatt "Ölwehr auf Binnengewässern"

Lexikoneintrag "Ölwehr auf Binnengewässern"

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