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Sicherungsfahrzeug

(Verkehrsabsicherung)

Zusätzlich zu den Sicherungsgeräten sollte auch ein möglichst schweres Sicherungsfahrzeug zur Absicherung der Einsatzstelle eingesetzt werden. 

Dies ist vor allem auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen notwendig. Das Sicherungsfahrzeug schafft hierdurch eine Pufferzone als zusätzlichen Schutzbereich. Diese Zone ist als Gefahrenbereich zu betrachten und muss frei gehalten werden. Das Sicherungsfahrzeug dient in der Regel als Zugfahrzeug für den Verkehrssicherungsanhänger.

Rücken an eine Einsatzstelle noch weitere Kräfte an, so ist bereits bei der Bestimmung des Aufstellorts ein entsprechend größerer Abstand der Pufferzone einzuplanen, damit diese im Endstadium ca. 200 m nicht unterschreitet. Ausschlaggebend hierfür ist das letzte aktiv im Einsatz eingebundene Fahrzeug.

Das Sicherungsfahrzeug darf nicht zur Erfüllung des Einsatzauftrages an der Einsatzstelle eingesetzt werden. Das Fahrzeug dient ausschließlich der Sicherstellung der Sicherheitszone (Pufferzone) und zur Absicherung an der Einsatzstelle.

Das Sicherungsfahrzeug ist nach Aufstellung umgehend zu verlassen.

Es bleibt über die Einsatzdauer unbesetzt.

Merkblatt "Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr"

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