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Tragbare Sonderlöschgeräte

(Brandschutzeinrichtung, Brandbekämpfung, Kleine Feuerlöscher, Kohlendioxid-Feuerlöscher, Löschspraydosen)

Als Sonderlöschgeräte gelten die Brandschutzeinrichtungen, die die Anforderungen an Feuerlöscher für die Grundausstattung nicht erfüllen.
Diese Löschgeräte können zusätzlich zur Grundausstattung eingesetzt werden, sofern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nachgewiesen wird, dass diese wirksam zur Brandbekämpfung in der jeweiligen Arbeitsstätte eingesetzt werden können und nicht zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen.


Feuerlöscher nach DIN EN 3, die nicht die Anforderungen gemäß ASR A 2.2 Abschnitt 5.2.1 erfüllen:
Kleine Feuerlöscher, Kohlendioxid-Feuerlöscher, Feuerlöscher für besondere Brandgefährdungen


Feuerlöscher, nach DIN EN 3, die jedoch nicht alle Anforderungen der Norm erfüllen:
Feuerlöscher, die für einen besonderen Einsatzzweck konzipiert sind oder auf Grund einer besonderen Bauart nicht alle Anforderungen der DIN EN 3 erfüllen, werden in der Regel bei erhöhter Brandgefährdung eingesetzt. Ob eine Anrechnung auf die erforderlichen Löschmitteleinheiten für die Grundausstattung möglich ist, kann vom Arbeitgeber nur im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilt und entschieden werden.


Löschspraydosen:
Löschspraydosen sind Einmalspraydosen, kleiner 1 kg bzw. 1 Liter, mit einem Feuerlöschvermögen, das für die Bekämpfung von Kleinbränden im unmittelbaren Entstehungsstadium vorgesehen ist. Löschspraydosen sind keine tragbaren Feuerlöscher nach DIN EN 3. Löschspraydosen können zwar per Definition gemäß ASR A 2.2 als Feuerlöscheinrichtungen angesehen werden, erfüllen jedoch die Anforderungen an Feuerlöscher für die  Grundausstattung nicht, da nicht nur das Mindestrating, sondern auch eine Vielzahl wichtiger Kennwerte, die für die Feuerlöscher gelten, nicht erreicht werden. So verfügen diese Spraydosen im günstigen Fall nur über ca. 10 % der Löschmittelmenge eines Feuerlöschers, haben eine deutlich geringere Wurfweite und nur einen sehr eingeschränkten Öffnungswinkel des Löschmittelstrahls und sind nicht wie Feuerlöscher bis 60 °C, sondern nur bis max. 50 °C einsetzbar.

 

Quelle: Merkblatt "Tragbare Feuerlöscher"

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