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Transportleiter (Tango)

(Tango, Transportleiter, FliegE, Hubschrauber, Außenstation)

Im Falle einer Großschadenslage und in allen sonstigen Fällen in denen einer der verantwortlichen Hubschrauberführer oder der Einsatzleiter vor Ort die einheitliche Führung einer Außenstation einfordert, sind für alle Außenstationen so genannte Transportleiter einzuteilen. Transportleiter sind erfahrene Flughelfer mit der Befähigung eigenverantwortlich eine Hubschrauber-Außenstation zu führen. Sie werden vom Leiter der „FliegE“ bestimmt und haben einheitlich den Funkrufnamen „Tango“. Bei Bedarf kann der Rufname zur besseren Unterscheidung ergänzt werden (z. B. Tango-Tal, Tango-Berg, Tango 1, Tango 2, usw.). Transportleiter sind für den sicheren Betrieb der jeweiligen Außenstation verantwortlich. Alle Flughelfer und sonstigen Einsatzkräfte an der Außenstation sind ihnen unterstellt.

Sie erhalten ihre Aufträge von der „FliegE“ und haben ständigen Funkkontakt zu den an- und abfliegenden Luftfahrzeugen aufrecht zu erhalten. Die Transportleiter haben insbesondere folgende Aufgaben:

  • Die Sicherheit an der jeweiligen Außenstation zu gewährleisten;
    die Pilotenverantwortung ist davon unbenommen.
  • Sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte eine geeignete persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig tragen.
  • Das korrekte Anlegen der Persönlichen Schutzausrüstung von Einsatzkräften, die mit der Winde oder mit dem Bergetau transportiert werden, durch eine eingehende Sichtkontrolle zu überprüfen.
  • Nicht eingewiesenes Personal ist auf die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Luftfahrzeugen hinzuweisen, zudem ist die Betreuung beim Annähern und beim Absetzen zu veranlassen.
  • Die Personaleinteilung an der Außenstation vornehmen.
  • Einweisung, Einsprechen der an- und abfliegenden Hubschrauber sicherstellen.
  • Der Hubschrauberbesatzung im Anflug eine Kurzinformation über die Zusammensetzung der jeweils aufzunehmenden Last zu übermitteln (Gewicht, Art der Last, Länge des verwendeten Tragmittels, bei Bedarf Besonderheiten).
  • Außenlasten sowie Innenlasten auf ihre Verkehrssicherheit hin zu überprüfen.
  • Die richtige Zusammenstellung von Tragmitteln und Lastaufnahmemitteln zu überwachen.
  • Nach dem Abheben der Außenlast vom Boden diese letztmalig auf Transportfähigkeit zu überprüfen und eine entsprechende Meldung an die Hubschrauberbesatzung abzusetzen.
  • Bei Unglücksfällen an der Außenstation die Notfall-Maßnahmen zu veranlassen und den „Notruf“ abzusetzen.

Merkblatt "Leitfaden für die Zusammenarbeit von Feuerwehr und Luftfahrzeugbetreibern in Bayern"

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