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Verhalten an Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren

Die gemeinsame Bekanntmachung "Verhalten an Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren" der Bayerischen Staatministerien des Innern sowie für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst regelt die Vorsorglichen Maßnahmen, das Verhalten im Gefahrenfall sowie die regelmäßigen Alarmproben die in Schulen durchzuführen sind.

Merkblatt "Verhalten an Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren"

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