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Waldbrandvorbeugung

(Waldbrandarten, Waldbrände, Waldbrandgefahr, Feuerschutzstreifen)

Aufklärung der Bevölkerung:
Die Aufklärung der Bevölkerung über den Schutz des Waldes vor Brandgefahr ist auch Aufgabe der Forstbehörden. Die Bayerische Forstverwaltung klärt im Rahmen ihrer Dienstaufgaben (Art.28 BayWaldG) die Bevölkerung über die Gefährdung des Waldes durch Feuer auf. Der Deutsche Wetterdienst stellt hierfür der Bayerischen Forstverwaltung aktuelle Informationen zur Verfügung.

Waldbauliche vorbeugende Maßnahmen:
Die Waldbrandgefährdung ist wesentlich von der Struktur des Waldbestandes abhängig. Eine der klassischen Maßnahmen des waldbaulichen vorbeugenden Brandschutzes ist das Anlegen von Feuerschutzstreifen aus schwer brennbaren Baumarten. Aufgrund der Verbesserung der Standorte verliert jedoch diese Maßnahme zunehmend an Bedeutung.

Die Verringerung der Waldbrandgefahr in Kiefernbeständen wird vielmehr durch das Einbringen von Laubbäumen im Zuge der regulären Verjüngung des Voranbaues und des Unterbaues drastisch herabgesetzt. Laubbaumreiche Mischwälder sind weitaus weniger waldbrandgefährdet als reine Nadelwälder. Der Umbau von nicht standortgemäßen Nadelwäldern in laubbaumreiche Mischwälder ist somit auch ein Baustein für die langfristige Waldbrandvorsorge.

Merkblatt "Vegetationsbrände"

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